Stuttgarter Landtag muss AfD-Kandidaten nicht in Kuratorium von Landeszentrale wählen

Der Stuttgarter Landtag lässt immer wieder Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen – zum Ärger der Partei. Eine Klage dagegen wies der Verfassungsgerichtshof nun zurück.

Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung ist die AfD-Fraktion mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der Antrag der AfD werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, in Stuttgart. Die wiederholte Nichtwahl der AfD-Kandidaten für das Kuratorium der Landeszentrale durch den Landtag verletze nicht das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen, so Graßhof.

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit Langem versucht, einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheitert die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen.

 

In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.

Die 1972 gegründete Landeszentrale soll die politische Bildung im Land auf überparteilicher Grundlage fördern und vertiefen. Dass sie überparteilich arbeitet, soll durch ihr Kuratorium gesichert werden. Dieses besteht aus 24 Mitgliedern, darunter 17 Mitglieder des Landtags in Stuttgart. Diese werden auf Vorschlag des Landesparlaments berufen. Jede Fraktion konnte ihrer Stärke gemäß Kandidaten vorschlagen. Die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten bekamen im Landtag aber keine Mehrheit. Das Kuratorium der Landeszentrale konstituierte sich 2021 also ohne von der AfD vorgeschlagene Kandidaten.