Urteil im Berliner Bushido-Prozess: Freispruch für Ex-Manager und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker

Urteil im Berliner Bushido-Prozess: Freispruch für Ex-Manager und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker

© picture alliance/dpa/Jens Kalaene

Update Urteil im Berliner Bushido-Prozess: Freispruch für Ex-Manager und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker

Das Landgericht sieht die Hauptvorwürfe gegen Abou-Chaker als nicht erwiesen an. Der Berliner Clan-Chef muss lediglich eine Geldstrafe wegen unerlaubter Tonaufnahmen zahlen.

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Nach einem rund dreieinhalbjährigen Prozess um einen Streit mit dem Rapper Bushido ist dessen Ex-Manager Arafat Abou-Chaker am Montagnachmittag von den Hauptvorwürfen, darunter gefährliche Körperverletzung und Erpressung, freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.

Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro). Abou-Chaker soll demnach in 13 Fällen unerlaubte Tonbandaufnahmen angefertigt haben. Hintergrund des Prozesses war ein Konflikt um die Auflösung vor Geschäftsbeziehungen im Jahr 2018. 

Bushido zur Urteilsverkündung nicht dabei

Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Zur Urteilsverkündung kam der Rapper nicht. Er lebt inzwischen mit seiner Familie in Dubai.

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für dessen Brüder beantragte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Keine der angeblichen Straftaten seien erwiesen, die dem Rapper widerfahren sein sollten.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein sollte. Dabei sollte er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten sollte es gekommen sein, nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem Ex-Manager 2017 aufgelöst hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert, so der Vorwurf.

An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. (dpa, AFP)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de