„Es gibt nur zwei Geschlechter“: DFB verhängt Strafe gegen Leverkusen – und ermittelt gegen Dynamo Dresden

„Es gibt nur zwei Geschlechter“: DFB verhängt Strafe gegen Leverkusen – und ermittelt gegen Dynamo Dresden

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„Es gibt nur zwei Geschlechter“: DFB verhängt Strafe gegen Leverkusen – und ermittelt gegen Dynamo Dresden

Leverkusen muss eine Geldstrafe zahlen, weil Fans ein Banner hochhielten, das der DFB als queerfeindlich einstuft. Der Verband erhält dafür viel Kritik. Doch das Urteil könnte Signalwirkung haben.

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Es ist ein Novum in der Fußball-Welt: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat gegenüber einem Profiverein eine Geldstrafe verhängt, weil Fans die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern negiert hatten. Insgesamt 18.000 Euro muss der Bundesligist Bayer Leverkusen „wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ zahlen. Fans hatten im vergangenen November beim Spiel gegen Werder Bremen ein Banner mit der Aufschrift „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter“ hochgehalten.

Bis zu 6000 Euro könne der Bundesliga-Tabellenführer „für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung“ verwenden, hieß es von Seiten des Gerichts in der vergangenen Woche. Leverkusen habe dem Urteil bereits zugestimmt, damit sei es rechtskräftig. Geschäftsführer Fernando Carro hatte die Aktion bereits zuvor als „geschmacklos und falsch“ bezeichnet. Der DFB schrieb auf X (ehemals Twitter), dass die Leverkusen-Fans gegen die „Rechts- und Verfahrensordnung in Bezug auf die geschlechtliche bzw. sexuelle Identität“ verstoßen hätten.

Mit ihrem Banner positionierten sich die Leverkusen-Fans gegen die Anerkennung von geschlechtlichen Minderheiten. Hintergrund dürfte unter anderem die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz sein, das die Änderung des Geschlechtseintrags bei trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen vereinfachen und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

Auf juristischer Ebene wurde die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern bereits im Jahr 2019 anerkannt. Damals führte die große Koalition mit dem neuen Personenstandsgesetz der Geschlechtseintrag divers eingeführt für Personen, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren. Grundlage dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Aktuell gibt es gerade aus rechten und konservativen Kreisen gibt es massiven Widerstand gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz, das das diskriminierende Transsexuellengesetz ablösen soll.

Drittligist Dynamo Dresden könnte auch eine Strafe erhalten

Auch im Sport erfahren trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen häufig Diskriminierung und stoßen auf Hürden. „Es ist gut, dass der DFB entschieden durchgreift. Das ist ein deutliches Signal gegen die Diskriminierung von geschlechtlicher Vielfalt“, sagt Julia Monro. Sie hat den DFB in den vergangenen Jahren dabei beraten, eine Spielordnung für trans Personen im Profi- und Amateurbereich zu beschließen. Seit 2022 dürfen trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen selbst entscheiden, in welchem Team sie antreten möchten.

„Es ist höchste Zeit, dass ein Gericht in Deutschland auf diese Weise durchgreift und Haltung einnimmt“, sagt Monro über das Urteil des Sportgerichts. Sie würde sich wünschen, dass andere Gerichte in Deutschland sich daran orientieren. „Der DFB könnte juristisch gesehen eine Vorreiterrolle einnehmen.“

Am vergangenen Sonntag haben die Fans des Drittligisten Dynamo Dresden sich nun offenbar ein Beispiel an den Leverkusen-Anhängern genommen. Beim Auswärtsspiel gegen den FC Ingolstadt war auf einem Transparent zu lesen: „Es gibt nur einen lächerlichen DFB… und zwei Geschlechter!“

Es ist nicht das erste Mal, dass Fans des sächsischen Vereins durch Queerfeindlichkeit auffallen. Bereits im vergangenen Jahr stand auf einem Banner: „Stoppt LGBTQ-Propaganda!“. Damals dauerte es zwei Tage, bis der Verein sich in einer öffentlichen Stellungnahme entschuldigte und ankündigte, den Vorfall zu untersuchen. Dieses Mal hat er sich noch nicht geäußert.

Dafür kündigte der DFB am Montag die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an. Wie der Verband der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, gehe es dabei um eine Spielunterbrechung nach einem Investoren-Protest, ein Banner und das Abbrennen von Pyrotechnik. Ob er wie im Fall Leverkusen eine Geldstrafe verhängt, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de