Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

© dpa/Jens Kalaene

Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen

Der Verfassungsschutz sieht die Junge Alternative seit dem vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten – und scheiterten jetzt vor Gericht.

| Update:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur „Gewissheit verdichtet“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.

Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen. Dies lehnte das Gericht nun im Eilverfahren ab.

Aber: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Gericht stellt ausländerfeindliche Agitation fest

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als „Schmarotzer und kriminell“ bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.

Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung.

Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen wurde geklagt. Die Klage gegen diese Entscheidung war jedoch vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. (AFP/dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de