Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als gesichert rechtsextrem einstufen

Der Verfassungsschutz hält die Junge Alternative für eine gesichert rechtsextreme Bestrebung. Mit einer Klage dagegen sind JA und die AfD nun gescheitert. Die Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie das Gericht nun mitteilte. Bei der in dem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung lasse sich feststellen, »dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt«.

Zur Begründung heißt es im Beschluss, die JA vertrete weiterhin »einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff«. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss »ethnisch Fremder« sei eine zentrale politische Vorstellung der JA. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.

Hinzu komme bei der JA eine »fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation«. Asylbewerber und Migranten würden »pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet.« Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der »Identitären Bewegung«.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA bereits 2019 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Eine Klage dagegen wies das Kölner Verwaltungsgericht im März 2022 ab.

Im April 2023 attestierte der Verfassungsschutz der JA eine »inhaltliche Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen«. Sie propagiere ein völkisches Gesellschaftskonzept, »das auf biologistischen Grundannahmen beruht«, und agitiere gegen die Demokratie. Es gehe der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache, »sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland«. Daraus folgte die Einstufung und Behandlung als gesichert rechtsextreme Bestrebung.

Dagegen gingen die AfD und JA im Juni 2023 per Klage vor und beantragen, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Köln nun ab. Gegen die nun veröffentlichte Entscheidung ist eine Beschwerde möglich. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster befinden.

Schon bald wird sich das Oberverwaltungsgericht ohnehin mit der JA beschäftigen: Ab dem 12. März befasst es sich mit den Berufungen der AfD sowie der JA gegen die Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts zu ihren jeweiligen Einstufungen durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall.